Inzahlungnahme mit Diff.Best. §25a

Inklusive:

  • Inzahlungnahmeabwicklung mit Abrechnung(ohne Steuerausweis)
  • Verknüpfung Objekt (Maschine/Fahrzeug/Anlage)
  • gesonderter Objektstatus
  • Abrechnung der Differenzbesteuerung (ohne Steuerausweis)
  • Übergabe der Daten an eine Finanzbuchhaltung mit den relevanten Angaben (Voraussetzuung: Verarbeitungsmöglichkeit der
    eingesetzten Finanzbuchhaltung)

Hinweis: Die ORSwin Abwicklung der Differenzbesteuerung nach
§ 25a UStG entbindet den Anwender nicht von den gesetzlich
vorgeschriebenen Aufbewahrungs-/Nachweispflichten nach dem UStG

Rückfragen? Ihr Ansprechpartnerin hilft Ihnen gerne weiter

Rotor-Kontakt-Christine-Warnke

Christine Warnke
Vertrieb ORSwin