E-Mail: c.warnke@rotor-software.de
Inzahlungnahme mit Diff.Best. §25a
Inklusive:
- Inzahlungnahmeabwicklung mit Abrechnung(ohne Steuerausweis)
- Verknüpfung Objekt (Maschine/Fahrzeug/Anlage)
- gesonderter Objektstatus
- Abrechnung der Differenzbesteuerung (ohne Steuerausweis)
- Übergabe der Daten an eine Finanzbuchhaltung mit den relevanten Angaben (Voraussetzuung: Verarbeitungsmöglichkeit der
eingesetzten Finanzbuchhaltung)
Hinweis: Die ORSwin Abwicklung der Differenzbesteuerung nach
§ 25a UStG entbindet den Anwender nicht von den gesetzlich
vorgeschriebenen Aufbewahrungs-/Nachweispflichten nach dem UStG
Rückfragen? Ihr Ansprechpartnerin hilft Ihnen gerne weiter
Christine Warnke
Vertrieb ORSwin